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Diese AGB gelten für die Teilnahme an allen angebotenen Leistungen des Fit-Inn Heldenbergen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Teilnehmer/Mitglied und uns. Sie gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer, sofern nicht explizit etwas anderes geregelt ist. Vertragsgegenstand kann entweder eine Mitgliedschaft oder die Teilnahme an einer bestimmten Leistung sein.
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Anmeldung des Teilnehmers/Mitglieds und unsere schriftliche Bestätigung zustande. Anmeldungen zu Leistungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag des Monats zu entrichten. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der zum Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Für Leistungen ohne Mitgliedschaft gilt, dass die Zahlung vor Beginn der Leistung zu erfolgen hat. Bei verspäteter Zahlung können Mahngebühren von 3,– Euro erhoben werden.
Die Mitgliedschaft wird wie im Vertrag festgelegt geschlossen. Wird der Vertrag nicht mindestens einen Monat vor Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht bei wichtigem Grund, insbesondere bei dauerhafter Verhinderung der Nutzung der Leistungen (ärztliches Attest erforderlich).
Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Bei Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen haften wir nicht.
Das Training erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Das Mitglied bestätigt durch Vertragsabschluss, dass es sich in einem körperlichen Zustand befindet, der die Ausübung von Sport ermöglicht, und dass keine ärztlich bekannten Gegenanzeigen bestehen. Bei gesundheitlichen Zweifeln ist vor Trainingsbeginn ein Arzt aufzusuchen. Für minderjährige Mitglieder gelten ergänzend die Regelungen in § 5a.
Vertragsschluss: Minderjährige können ab Vollendung des 13. Lebensjahres Mitglied werden. Der Vertrag bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten (gesetzlichen Vertreter), die diese durch ihre Unterschrift bzw. gesonderte Bestätigung beim Vertragsabschluss erteilen.
Keine Übernahme der Aufsichtspflicht: Das Studio übernimmt gegenüber minderjährigen Mitgliedern keine Aufsichtspflicht. Eine ständige oder persönliche Beaufsichtigung während des Trainings ist nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung und kann vom Studio nicht gewährleistet werden. Die Aufsichtspflicht verbleibt bei den Erziehungsberechtigten. Die vertraglich geschuldete Einweisung in die Geräte und die allgemeine Trainingsbetreuung bleiben hiervon unberührt.
Bestätigung der Erziehungsberechtigten: Mit ihrer Zustimmung bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass sie ihr Kind für ein eigenständiges Training ohne ihre Anwesenheit für geeignet halten und es angehalten haben, die Hausordnung, die erhaltenen Einweisungen sowie die Anweisungen des Studiopersonals zu beachten.
Nutzungsbeschränkungen: Das Studio ist berechtigt, für minderjährige Mitglieder die Nutzung einzelner Bereiche oder Geräte (insbesondere freier Gewichte) von einer gesonderten Einweisung oder Freigabe abhängig zu machen oder zeitlich bzw. inhaltlich zu beschränken. Den Anweisungen des Studiopersonals ist Folge zu leisten; bei wiederholten Verstößen kann das Studio das minderjährige Mitglied vom Training ausschließen.
Haftung: Für die Haftung des Studios gilt § 5. Die Haftung der Erziehungsberechtigten für ihre minderjährigen Kinder, insbesondere bei Schäden, die das minderjährige Mitglied Dritten oder dem Studio zufügt, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Probetraining und Tageskarten: Für Probetraining, Tageskarten und Zehnerkarten Minderjähriger gelten die Altersgrenzen in § 23.
Ein Rücktritt von einer Leistung ist bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn möglich. Eine Entschädigung von 10 % des Entgeltes wird fällig. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung wird der volle Betrag berechnet. Ein Rücktritt von einem Mitgliedschaftsvertrag ist nicht möglich; das gesetzliche Widerrufsrecht bei online abgeschlossenen Verträgen (siehe § 21 sowie unsere Widerrufsbelehrung) bleibt hiervon unberührt.
Das Studio kann aus wichtigen Gründen von Leistungen zurücktreten, insbesondere bei zu wenigen Anmeldungen oder unvorhersehbaren Umständen. In solchen Fällen wird das gezahlte Entgelt vollständig zurückerstattet.
Rechtserhebliche Erklärungen, wie Kündigungen oder Änderungen, bedürfen mindestens der Textform (z. B. Brief, E-Mail oder Kündigung über die dafür bereitgestellte Online-Funktion). Eine Kündigung online abgeschlossener Verträge ist zudem über die auf unserer Webseite bereitgestellte Kündigungsmöglichkeit möglich.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Studios. Es gilt deutsches Recht.
Bei Verzug von mindestens zwei Monatsbeiträgen werden alle noch ausstehenden Beiträge der Restlaufzeit sofort fällig.
Mit Vollendung des 27. Lebensjahres wird der Mitgliedsbeitrag vom „Young-Tarif" (Young Classic bzw. Young Flex) auf den „Erwachsenen Tarif" angepasst. Das Mitglied wird rechtzeitig über die bevorstehende Änderung informiert.
Eine Mitgliedschaft kann bei Verletzung, Krankheit oder Schwangerschaft gegen Vorlage eines ärztlichen Attests ausgesetzt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend um die Aussetzungsdauer.
Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, wird der Beitrag nach Ablauf der Erstlaufzeit entsprechend angepasst.
Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung müssen dem Studio unverzüglich mitgeteilt werden.
Die Rechte aus der Mitgliedschaft können nur mit schriftlicher Zustimmung des Studios übertragen werden.
Die Hausordnung des Fit-Inn Heldenbergen ist verbindlich und Teil des Vertrags.
Bei Vertragsbeginn wird einmalig ein Onboarding-Paket in Höhe von 99,– € berechnet. Dieses umfasst das persönliche Erstgespräch, eine persönliche Einweisung, das EGYM-Onboarding einschließlich Einrichtung und Kalibrierung sämtlicher Geräte, die Erstellung der individuellen Trainingsplanung, die Aktivierung von EGYM Genius, eine 3D-Körperanalyse mit BioAge-Startmessung, die Einrichtung der My Fit-Inn App und des KI-Coachs via WhatsApp sowie die Freischaltung der Getränke-Flatrate. Zusätzlich wird einmalig ein Mitgliedsarmband ausgehändigt; die Kosten hierfür betragen 20,– €. Eine Servicepauschale wird nicht erhoben. Alle übrigen im Tarif enthaltenen Leistungen – darunter EGYM-Zugang, unbegrenzte BioAge-Analysen und unbegrenzte 3D-Körperanalysen – sind ab dem ersten Tag ohne Aufpreis inklusive.
Wird ein Classic- oder Young-Classic-Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der 12-monatigen Erstlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und ist anschließend jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Ab der Verlängerung erhöht sich der monatliche Mitgliedsbeitrag um 5,00 €. Beim Tarif Classic beträgt der monatliche Beitrag nach Ablauf der Erstlaufzeit 64,90 € (statt 59,90 €), beim Tarif Young Classic 54,90 € (statt 49,90 €). Der Beitrag liegt damit unter dem jeweiligen Flex-Tarif (74,90 € bzw. 64,90 €). Ein Wechsel in den Flex-Tarif findet nicht statt.
Diese Klausel gilt ausschließlich dann, wenn das Studio einen Zugang außerhalb der regulären Servicezeiten ausdrücklich anbietet und das Mitglied hierfür gesondert freigeschaltet wurde. Ein solches Angebot besteht derzeit nicht und begründet keinen Anspruch des Mitglieds auf einen entsprechenden Zugang. Sofern ein solcher Zugang künftig eingeführt und dem Mitglied gewährt wird, gelten folgende Regelungen. Während des unbewachten Betriebs ist kein Studiomitarbeiter vor Ort.
Training auf eigene Gefahr: Jede Nutzung des Studios im unbewachten Betrieb erfolgt vollständig auf eigene Gefahr des Mitglieds. Das Mitglied erklärt ausdrücklich, dass es mit der sachgerechten Bedienung der genutzten Geräte vertraut ist und sich in einem gesundheitlichen Zustand befindet, der ein eigenverantwortliches Training ohne Aufsicht erlaubt.
Haftungsausschluss: Das Studio übernimmt im unbewachten Betrieb keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Studios beruhen. Insbesondere wird keine Haftung für Unfälle übernommen, die durch unsachgemäße Gerätenutzung, mangelnde körperliche Eignung oder Nichtbeachtung der Hausordnung entstehen.
Notfallversorgung: Da im unbewachten Betrieb kein Personal anwesend ist, ist das Mitglied im Notfall eigenverantwortlich für die Alarmierung des Rettungsdienstes (Notruf 112) zuständig. Erste-Hilfe-Material befindet sich gut sichtbar im Studio. Das Studio ist mit einer Notfallklingel ausgestattet.
Verhaltensregeln: Im unbewachten Betrieb ist es verboten, unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder leistungsbeeinträchtigenden Medikamenten zu trainieren. Das Mitglied darf den Zutritt nicht an Dritte weitergeben. Verstöße berechtigen das Studio zur sofortigen Sperrung des 24/7-Zugangs und können zur außerordentlichen Kündigung führen.
Mindestalter: Der unbewachte Zugang ist Mitgliedern ab 18 Jahren vorbehalten, sofern nicht im Einzelfall eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Bei einem Online-Vertragsabschluss gibt das Mitglied durch Anklicken einer Schaltfläche ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag wird durch eine Bestätigungs-E-Mail des Studios abgeschlossen. Für Online-Verträge gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.
Das Studio ist berechtigt, im Rahmen der Durchführung und Verwaltung der Mitgliedschaft mit dem Mitglied über verschiedene Kommunikationswege in Kontakt zu treten. Hierzu zählen insbesondere Telefon, E-Mail, Kurznachrichten (SMS) sowie internetbasierte Messenger- und Chat-Dienste. Auf welchen konkreten Messenger-Dienst zurückgegriffen wird, bleibt dem Studio überlassen und kann sich im Laufe der Mitgliedschaft ändern. Voraussetzung für eine Kontaktaufnahme über einen Messenger-Dienst ist, dass das Mitglied die hierfür erforderlichen Kontaktdaten (z. B. eine Mobilfunknummer) angegeben hat.
Die Kontaktaufnahme dient der Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere der Trainingsbetreuung, der Terminvereinbarung und -erinnerung, der Übermittlung von Trainings- und Ernährungsplänen, der Beantwortung von Anfragen sowie organisatorischen und vertragsbezogenen Mitteilungen. Rechtsgrundlage für diese Kommunikation ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Mit Abschluss dieses Vertrages erklärt sich das Mitglied mit einer Kontaktaufnahme zu den vorgenannten vertragsbezogenen Zwecken über die genannten Kommunikationswege einverstanden.
Das Studio setzt bei der Kommunikation teilweise automatisierte, KI-gestützte Systeme ein (etwa zur Beantwortung häufiger Fragen oder zur Erstellung individueller Trainings- und Ernährungspläne). Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass es in diesen Fällen mit einem automatisierten System interagiert; eine entsprechende Kennzeichnung erfolgt nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Eine persönliche Bearbeitung durch einen Mitarbeiter ist auf Wunsch möglich.
Eine Kontaktaufnahme zu Werbezwecken (z. B. Informationen über Aktionen, Angebote und Neuigkeiten) erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung des Mitglieds. Diese Einwilligung ist freiwillig, nicht Voraussetzung für den Vertragsabschluss und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Das Mitglied kann der Nutzung einzelner Kommunikationswege jederzeit widersprechen. Weitere Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
Probetraining mit Trainer: Ein Probetraining mit Termin und Begleitung durch einen Trainer ist kostenlos. Es kann online, telefonisch oder vor Ort vereinbart werden. Jede Person kann das kostenlose Probetraining einmal in Anspruch nehmen.
Spontanes Probetraining: Wer ohne vereinbarten Termin und ohne Trainerbegleitung ein Probetraining absolvieren möchte, zahlt hierfür den Preis der Studio-Tageskarte (derzeit 20 €). Die Leistungen entsprechen denen der Studio-Tageskarte.
Anrechnung: Wird innerhalb von 14 Tagen nach dem spontanen Probetraining oder dem Kauf einer Studio-Tageskarte eine Mitgliedschaft abgeschlossen, wird der gezahlte Betrag einmalig auf das Onboarding-Paket angerechnet. Voraussetzung ist der Nachweis der Zahlung (Kassenbeleg). Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Zehnerkarten und Sauna-Tageskarten sind von der Anrechnung ausgenommen.
Altersgrenzen: Personen unter 16 Jahren können ausschließlich ein Probetraining mit Termin und Trainerbegleitung absolvieren; spontanes Probetraining sowie der Kauf von Tages- oder Zehnerkarten sind unter 16 Jahren nicht möglich – auch nicht mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Personen zwischen 16 und 17 Jahren können ein spontanes Probetraining absolvieren oder eine Tageskarte erwerben, sofern sie eine von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung vorlegen. Für jedes Probetraining Minderjähriger ist eine solche Einverständniserklärung erforderlich. Die Regelungen des § 5a zur Aufsichtspflicht gelten entsprechend.